Klima & Energie

Mitfahrbankerl

Für kurze Wege innerhalb des Ortes oder der Region wurden Mitfahrbankerl in Feldkirchen, Ottensheim und Feldkirchen von der Region Urfahr West hingestellt.

Standorte:

Ottensheim:

  1. Amtshaus, Hofeinfahrt
  2. Marktplatz, Haltestelle Bäckerei Gillhofer
  3. Marktplatz, Haltestelle Kirche
  4. Einkaufszentrum, Kreuzung Hostauerstraße/am Teichfeld
  5. Bahnhof, Unterführung Nord
  6. Niederottensheim, Kreuzung Hambergstraße/Hollinderweg bei Trafo
  7. Siglbauernsiedlung, Kreuzung Stifterstr/Böhmerwaldstr
  8. Höflein (bei Zufahrt)

Feldkirchen:

1. Pendlerparkplatz (Kreisverkehr Bad Mühllacken)
2. UNIBox (Ortsteil Lacken)
3. Gemeindezentrum Feldkirchen

Lichtenberg:

1. Ortszentrum Lichtenberg

Tipps und Rechtliche Infos zum Autostoppen vom ÖAMTC 

Fragen und Antworten Liste (Auszug aus FAQ Liste Energie Bezirk Freistadt):

  • Wie sieht das Mitnehmen von Kindern und Jugendlichen aus?
    Der Gesetzgeber in Oberösterreich mischt sich in dieser Frage nicht in die Obsorgepflicht der Eltern, welche im ABGB geregelt ist, ein. Es liegt in der Verantwortung dieser, den Kindern und Jugendlichen das Autostoppen zu erlauben oder nicht. Grundsätzlich ist es aber ratsam, nicht alleine per Autostoppen unterwegs zu sein. Weitere Tipps zum Thema Autostoppen gibt es auf der Seite des ÖAMTC.
  • Bin ich bei einem Unfall für die Person haftbar, die ich gerade transportiere?
    Bei Unfällen zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.
  • Kann ich mich zusätzlich gegen Schadenersatzforderungen absichern
    Schadenersatzforderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, können nur ausgeschlossen werden, wenn der Mitfahrer eine „Haftungsbeschränkungserklärung“ unterschreibt. Allerdings wird damit der Fahrzeuglenker auch nicht in allen Fällen von seiner Verantwortung befreit. Ein Muster für die Erklärung samt Erläuterungen ist bei der ÖAMTC-Rechtsberatung erhältlich. 
    DOWNLOAD Vorlage Haftungsbeschränkungserklärung
  • Was ist, wenn ich jemanden mitnehme, der in meinem Fahrzeug randaliert?
    Grundsätzlich sollten sich beide, Autostopper und Fahrer, gegenseitig vertrauenswürdig finden. Für Fahrer gilt der Tipp, keine Alkoholisierten mitzunehmen. Kinder sollten nur in Begleitung Erwachsener mitgenommen werden. Für Mitfahrer gilt der Tipp, immer zuerst nach dem Fahrziel der Person fragen und dann das eigene Ziel nennen
https://www.regionuwe.at/klima-energie/projekte/details/82-mitfahrbankerl.html